Aufgrund vermehrter Nachfragen hinsichtlich der anstehenden Grundsteuerreform in Bayern bis zum Jahr 2025 informiert die Gemeinde Neuenmarkt über Folgendes:

  • Im 2. Quartal 2022 sollen von der Finanzverwaltung Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung an den Großteil der Grundstückseigentümer versandt werden.
  • Die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer werden bis 2025 ermittelt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Das Finanzamt Kulmbach hat für das korrekte Ausfüllen der Grundsteuererklärungen weitere Tipps in folgendem Merkblatt zusammengefasst.

Weiter Informationen finden Sie auch unter folgendem Link.