Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Gemeindestraßen; Straßenbau
Kurzbeschreibung
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.Ausführliche Beschreibung
Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
Rechtsgrundlagen
- Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-9Straßenbaulast
- Art. 47 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-47
Ergänzende Informationenzum Thema "Gemeindestraßen; Straßenbau"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) (Stand: 2021-06-07 12:33:25)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Gemeindestraßen; Straßenbau" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-17
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 3 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: