Öffnungszeiten des Rathauses Neuenmarkt zwischen den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen

Das Rathaus der Gemeinde Neuenmarkt ist zwischen den Weihnachts- und den Neujahrsfeiertagen

am 27.12.2024 und am 30.12.2024

geschlossen.

Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025, sind wir wieder für Sie da.

Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich auf diesem Wege bereits heute ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2025.

Neuenmarkt, den 11. Dezember 2024
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister

Versand der neuen Grundsteuerbescheide

Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden ab der 51. Kalenderwoche die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 von der Gemeinde Neuenmarkt sukzessiv an die Grundstückseigentümer versandt.

Wichtiger Hinweis:

Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteuer-äquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer: 089/30700077.

Sprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen

Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)

BEKANNTMACHUNG                                                                       Gemeinde Neuenmarkt

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)

Vom 3. Dezember 2024

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

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Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)

BEKANNTMACHUNG                                                                       Gemeinde Neuenmarkt

Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)

Vom 3. Dezember 2024

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

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Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt

BEKANNTMACHUNG                                                                       Gemeinde Neuenmarkt

Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt

Vom 3. Dezember 2024

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neuenmarkt (Hebesatzsatzung)

Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neuenmarkt (Hebesatzsatzung)

Vom 13.11.2024

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 245 v. H.
  2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 185 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Neuenmarkt, 13.11.2024
Gemeinde Neuenmarkt
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister

Anmeldeformular für die Ablagerung von Erdaushub

Das Anmeldeformular für die Ablagerung von Erdaushub können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Bitte beachten Sie auch, dass nur Erdaushub (kein Bauschutt, etc.) auf der Erdaushubdeponie der Gemeinde Neuenmarkt angeliefert werden darf und der Erdaushub von einer Baustelle im Gemeindegebiet Neuenmarkt stammen muss.