Bekanntmachung

Die Gemeinde Neuenmarkt verkauft aus dem Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Hegnabrunn das Fahrzeug

Marke und Modell:
DAIMLER-BENZ (D) SO.KFZ LOESCHFZ TSF-W

Erstzulassung: 26.03.1998 
Leistung: 90 KW (122 PS)
Km-Stand: derzeit ca. 18.000 km
TÜV: abgelaufen
Korrosionsschäden


Schriftliche Angebote richten Sie bitte in einem verschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Angebot Feuerwehrfahrzeug“ bis spätestens 23.07.2026 an die Gemeinde Neuenmarkt, Hauptstraße 18, 95339 Neuenmarkt. Mindestgebot 10.000,00 €. Falls Sie das Fahrzeug besichtigen möchten, melden Sie sich bitte zur Terminabsprache unter 09227/930-16.

Neuenmarkt, den 25.06.2026

Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister

Sprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen

Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Diakoneo Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer*innen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Bekanntmachung – Realsteuerhebesätze und Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl S. 637)).

Im Haushaltsjahr 2025 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 245 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 185 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.

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Bekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2026 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden

Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2026 mit Fälligkeit 01.04.2026 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.

Gesonderte Bescheide für 2026 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.

Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:

Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €

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Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen.

Aus diesem Grund ist jeder betroffene Steuerpflichtige verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz zu melden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat für die korrekte Meldung der Änderungen am Grundbesitz folgenden Flyer zusammengefasst.

Grundsteuer Anzeige von Änderungen – flyer-grundsteuer-in-bayern-anzeige-von-aenderungen.pdf