Freiwilliges Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Rathaus Neuenmarkt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist beim Besuch des Rathauses Neuenmarkt freiwillig.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Termin der Gemeinderatssitzung im Februar 2023
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
Montag, den 06.02.2023, um 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude),
Hauptstraße 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
weiterlesenSprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen
Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Diakoneo Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, gesetzliche Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.
weiterlesenILE-FMB – WikiMap
Die ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland (ILE-FMB), an der die Gemeinde Neuenmarkt beteiligt ist, hat eine interaktive Karte für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.
Dort können die Bürgerinnen und Bürger die Stärken, Schwächen und Ideen der einzelnen ILE-FMB-Kommunen verorten.
Schäden oder Störungen an Straßenlampen über die Bayernwerk Straßenbeleuchtungs- Störungsmelder-Web-App melden
Defekte Straßenbeleuchtungen können ab sofort direkt über das Smartphone an die Gemeinde Neuenmarkt gemeldet werden.
Die Web-App erreichen Sie direkt über den untenstehenden Link oder durch Scannen des QR-Codes.
weiterlesenAbfall-App für Smartphones des Landkreises Kulmbach
Die Abfall-App des Landkreises Kulmbach ist online.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Grundsteuerreform in Bayern
Aufgrund vermehrter Nachfragen hinsichtlich der anstehenden Grundsteuerreform in Bayern bis zum Jahr 2025 informiert die Gemeinde Neuenmarkt über Folgendes:
- Im 2. Quartal 2022 sollen von der Finanzverwaltung Informationsschreiben mit wichtigen Daten für die Grundsteuererklärung an den Großteil der Grundstückseigentümer versandt werden.
- Die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer werden bis 2025 ermittelt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli 2022 und 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Das Finanzamt Kulmbach hat für das korrekte Ausfüllen der Grundsteuererklärungen weitere Tipps in folgendem Merkblatt zusammengefasst.
Weiter Informationen finden Sie auch unter folgendem Link.
Krieg in der Ukraine; Flüchtlingshilfe
Für alle Fragen zu Sachspenden und ehrenamtlichen Hilfen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Kulmbach, Frau Souzan Nicholson – Hauptamtliche Integrationslotsin für den Landkreis Kulmbach – E-Mail: nicholson.souzan@landkreis-kulmbach.de
Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Aktuelle Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) können Sie der Homepage des Landratsamtes Kulmbach entnehmen.
Neue Satzungen für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Neuenmarkt (EWS) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)
Die neuen Satzungen für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Neuenmarkt (EWS) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS) können Sie dem Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 50 vom 17.12.2021 entnehmen.