Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 der Gemeinde Neuenmarkt
Die Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 der Gemeinde Neuenmarkt können Sie hier einsehen.
Termin der Gemeinderatssitzung im März 2025
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
Montag, den 10.03.2025, um 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude),
Hauptstraße 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
weiterlesenBekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte
Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht.
weiterlesenBekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2025 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden
Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2025 mit Fälligkeit 01.04.2025 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.
Gesonderte Bescheide für 2025 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.
Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €
Versand der neuen Grundsteuerbescheide
Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden ab der 51. Kalenderwoche die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 von der Gemeinde Neuenmarkt sukzessiv an die Grundstückseigentümer versandt.
Wichtiger Hinweis:
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteuer-äquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer: 089/30700077.
Sprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen
Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.
weiterlesenSatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
weiterlesenZwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
weiterlesenSechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
weiterlesenBekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neuenmarkt (Hebesatzsatzung)
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neuenmarkt (Hebesatzsatzung)
Vom 13.11.2024
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 245 v. H.
- Grundsteuer B (für Grundstücke) 185 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Neuenmarkt, 13.11.2024
Gemeinde Neuenmarkt
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister