Ergebnisse der Kommunalwahl vom 8. März 2026
Die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 8. März 2026 können Sie am Wahltag nach 18:00 Uhr, sobald die ersten Ergebnisse geliefert wurden, unter nachfolgenden Links einsehen:
weiterlesenÖffnungszeiten des Rathauses Neuenmarkt am 09.03.2026
Das Rathaus der Gemeinde Neuenmarkt bleibt aufgrund der Nacharbeiten für die Kommunalwahlen 2026 am
Montag, dem 9. März 2026
für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.
Neuenmarkt, den 05.03.2026
Gez.
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses
Die Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.
Termine der mobilen Problemmüllsammlungen aus den Haushalten in der Gemeinde Neuenmarkt
- Mittwoch, 06.05.2026, 16.15 Uhr – 16.45 Uhr, Schlömen, Parkplatz gegenüber der Gartenbaufirma an der St 2183 Richtung Trebgast
- Mittwoch, 26.08.2026, 15.00 Uhr – 15.45 Uhr, Hegnabrunn, Dorffestplatz, Königsberger Straße
- Mittwoch, 09.09.2026, 15.00 Uhr – 15.30 Uhr, See, Dorfplatz
Informationen über das FFH-Lebensraumtypenmonitoring von 2026 bis 2028
Mehr Informationen finden Sie hier.
ILE-Umsetzungsbegleiter/in gesucht
Der Verein „ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland e.V.“ sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n ILE-Umsetzungsbegleiter/in (m/w/d) von Projekten und zur Entwicklung der Region im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am Sonntag, 08. März 2026
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am Sonntag, 08. März 2026, können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.
Vorsorgen für Krisen und Katastrophen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat einen neuen Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ veröffentlicht. Über den unten angeführten Link können Sie die Informationen abrufen.
Bekanntmachung – Realsteuerhebesätze und Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl S. 637)).
Im Haushaltsjahr 2025 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 245 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 185 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
Bekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2026 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden
Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2026 mit Fälligkeit 01.04.2026 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.
Gesonderte Bescheide für 2026 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.
Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €