Öffnungszeiten des Rathauses Neuenmarkt zwischen den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen
Das Rathaus der Gemeinde Neuenmarkt ist zwischen den Weihnachts- und den Neujahrsfeiertagen
am 27.12.2024 und am 30.12.2024
geschlossen.
Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025, sind wir wieder für Sie da.
Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich auf diesem Wege bereits heute ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2025.
Neuenmarkt, den 11. Dezember 2024
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister
Versand der neuen Grundsteuerbescheide
Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden ab der 51. Kalenderwoche die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 von der Gemeinde Neuenmarkt sukzessiv an die Grundstückseigentümer versandt.
Wichtiger Hinweis:
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteuer-äquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer: 089/30700077.
Sprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen
Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.
weiterlesenTermin der Gemeinderatssitzung im Januar 2025
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
Montag, den 13.01.2025, um 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude),
Hauptstraße 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
weiterlesenSatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
weiterlesenZwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
weiterlesenSechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt
BEKANNTMACHUNG Gemeinde Neuenmarkt
Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt
Vom 3. Dezember 2024
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
weiterlesenBekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neuenmarkt (Hebesatzsatzung)
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neuenmarkt (Hebesatzsatzung)
Vom 13.11.2024
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 245 v. H.
- Grundsteuer B (für Grundstücke) 185 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Neuenmarkt, 13.11.2024
Gemeinde Neuenmarkt
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister
Anmeldeformular für die Ablagerung von Erdaushub
Das Anmeldeformular für die Ablagerung von Erdaushub können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Bitte beachten Sie auch, dass nur Erdaushub (kein Bauschutt, etc.) auf der Erdaushubdeponie der Gemeinde Neuenmarkt angeliefert werden darf und der Erdaushub von einer Baustelle im Gemeindegebiet Neuenmarkt stammen muss.
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten zur Beantragung von Ausweisdokumenten
Bei der Beantragung von Pässen für Minderjährige ist bis zum 18. Lebensjahr die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorgeschrieben.
Die entsprechende Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten zur Beantragung eines Kinderreisepasses, Personalausweises oder Reisepasses können Sie als PDF-Datei herunterladen.