Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)

BEKANNTMACHUNG                                                                       Gemeinde Neuenmarkt

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (BGS-EWS)

Vom 3. Dezember 2024

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

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Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)

BEKANNTMACHUNG                                                                       Gemeinde Neuenmarkt

Zwölfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Neuenmarkt im Ortsteil See (BGS-EWS/See)

Vom 3. Dezember 2024

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

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Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt

BEKANNTMACHUNG                                                                       Gemeinde Neuenmarkt

Sechzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt

Vom 3. Dezember 2024

Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl S. 98), erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neuenmarkt (Hebesatzsatzung)

Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Neuenmarkt (Hebesatzsatzung)

Vom 13.11.2024

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 245 v. H.
  2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 185 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Neuenmarkt, 13.11.2024
Gemeinde Neuenmarkt
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister

Anmeldeformular für die Ablagerung von Erdaushub

Das Anmeldeformular für die Ablagerung von Erdaushub können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Bitte beachten Sie auch, dass nur Erdaushub (kein Bauschutt, etc.) auf der Erdaushubdeponie der Gemeinde Neuenmarkt angeliefert werden darf und der Erdaushub von einer Baustelle im Gemeindegebiet Neuenmarkt stammen muss.

Verkehrsbehindernde Anpflanzungen aller Art zurückschneiden

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass zahlreiche Hecken, Sträucher und Äste in Gärten und Vorgärten von Privatgrundstücken im Gemeindegebiet oftmals in das Lichtraumprofil der Straßen und Gehwege hineinragen und dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.

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Sprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen

Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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