Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekannmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde.
Ausführliche Beschreibung
Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.
Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.
Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekannt gegeben wird.
Rechtsgrundlagen
- Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-26
- Verordnung über die amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen und von Rechtsvorschriften der Verwaltungsgemeinschaften (Bekanntmachungsverordnung - BekV) vom 19. Januar 1983https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBekV
Ergänzende Informationenzum Thema "Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Veröffentlichung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2022-01-12 17:14:39)
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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-10
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 8 im OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: