Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Liegenschaftsverwaltung der Kommune; Informationen
Kurzbeschreibung
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Ausführliche Beschreibung
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücken
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen oder Parkanlagen gehören.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7, Art. 74 und 75 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO/true
- Art. 5, Art. 68 und 69 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO
- Art. 5, Art. 66 und 67 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBezO
Ergänzende Informationenzum Thema "Liegenschaftsverwaltung der Kommune; Informationen"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2021-06-02 12:41:08)
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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-13
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 6 im 1. OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: