Leistungsbeschreibung

Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Ausführliche Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Ergänzende Informationenzum Thema "Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-02 05:28:04)

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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung