Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Kurzbeschreibung
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Ausführliche Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Ergänzende Informationenzum Thema "Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde"
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-02-02 05:28:04)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-13
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 6 im 1. OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: