Leistungsbeschreibung

Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

Kurzbeschreibung

Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.

Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.

Voraussetzungen

Sie erhalten den Ausweis, wenn Sie sich bei einer Bibliothek oder Bücherei anmelden.

Kosten

Die Gebühren sind in der Satzung festgelegt.

Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-03-13 09:37:03)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

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