Leistungsbeschreibung

Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Kurzbeschreibung

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Ausführliche Beschreibung

Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-03-01 10:29:03)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung