Leistungsbeschreibung

Marktordnung; Erlass

Kurzbeschreibung

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Ausführliche Beschreibung

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Marktordnung; Erlass"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-01-03 08:50:45)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Marktordnung; Erlass" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung