Leistungsbeschreibung

Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Kurzbeschreibung

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Ausführliche Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-01-23 06:27:55)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung