Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.Ausführliche Beschreibung
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können.
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.
Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
- Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
- Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.
Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
- bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- bei schriftlicher Antragstellung: Beglaubigte Unterschrift durch eine siegelführende Stelle
Formulare
Kosten
13 Euro
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird (zur Gebührenbefreiung siehe auch unter "Weiterführende Links").
Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.
Rechtsgrundlagen
- § 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html
Ergänzende Informationenzum Thema "Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) (Stand: 2021-10-06 06:29:48)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-16
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 4 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: