Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Kurzbeschreibung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Ausführliche Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Formulare
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum KostengesetzRechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7http://bundesrecht.juris.de/gewo/__14.htmlAnzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)http://bundesrecht.juris.de/gewo/__15.htmlEmpfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)http://bundesrecht.juris.de/gewo/__55c.htmlAnzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1
Ergänzende Informationenzum Thema "Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal) (Stand: 2025-01-08 12:34:32)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-18
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 5 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: