Leistungsbeschreibung

Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut

Kurzbeschreibung

Wenn Sie das in einem kommunalen Archiv verwahrte Archivgut nutzen oder einsehen möchten, können Sie dies beantragen.

Ausführliche Beschreibung

Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.

Die Benutzung eines Archivs erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der Archive. Die Archive können die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-08-01 11:25:08)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung