Leistungsbeschreibung

Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Kurzbeschreibung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Ausführliche Beschreibung

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-08-18 09:02:26)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung