Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen
Kurzbeschreibung
Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.
Ausführliche Beschreibung
Der Schüleraustausch kann im Rahmen einer Schulpartnerschaft finanziell unterstützt werden:
- EU-Förderung – ERASMUS+
- Reisekostenerstattung für staatliche Lehrkräfte
- ggf. Förderung durch den Bayerischen Jugendring (abhängig von Zielland und Arten der Maßnahme)
- ggf. Förderung durch das Deutsch-Französische Jugendwerk oder das Deutsch-Polnische Jugendwerk
- Landkreise und Gemeinden können einen Zuschuss für Besuche von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Schulpartnerschaften gewähren. Informationen zu den Förderungsrichtlinien sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- EU-Verordnung zur Einrichtung von Erasmus + (2014-2020)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R1288&qid=1610377770914
- Internationaler Schüleraustausch - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultushttps://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV236082
- Förderrichtlinie der Stadt oder Gemeinde
Ergänzende Informationenzum Thema "Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen"
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal) (Stand: 2022-01-31 07:44:44)
Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-13
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 6 im 1. OG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: