Leistungsbeschreibung

Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen

Kurzbeschreibung

Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Ausführliche Beschreibung

Der Schüleraustausch kann im Rahmen einer Schulpartnerschaft finanziell unterstützt werden:

  • EU-Förderung – ERASMUS+
  • Reisekostenerstattung für staatliche Lehrkräfte
  • ggf. Förderung durch den Bayerischen Jugendring (abhängig von Zielland und Arten der Maßnahme)
  • ggf. Förderung durch das Deutsch-Französische Jugendwerk oder das Deutsch-Polnische Jugendwerk
  • Landkreise und Gemeinden können einen Zuschuss für Besuche von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Schulpartnerschaften gewähren. Informationen zu den Förderungsrichtlinien sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal) (Stand: 2022-01-31 07:44:44)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung