Leistungsbeschreibung

Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Kurzbeschreibung

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Ausführliche Beschreibung

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-11-03 10:44:14)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung