Leistungsbeschreibung

Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Kurzbeschreibung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Ausführliche Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-11-03 10:41:20)

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