Leistungsbeschreibung

Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Kurzbeschreibung

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Ausführliche Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2024-05-07 05:19:49)

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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung