Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Kommunaler Hochbau; Bauunterhalt
Kurzbeschreibung
Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.Ausführliche Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
- fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
- Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
- Baubegehung
- Werkplanung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Abrechnung
- Raumbuch
- Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
- CAD-Aufnahmen
- Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-57Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
- Art. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-51Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunaler Hochbau; Bauunterhalt"
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal) (Stand: 2021-10-01 12:54:43)
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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-17
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 3 im EG
- E-Mail: poststelle@neuenmarkt.de
- Tätig für: