Leistungsbeschreibung

Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Kurzbeschreibung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Ausführliche Beschreibung

Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Rentenempfänger in Bayern gemeldet und noch am Leben ist. Sie wird häufig für Renten- oder Betriebsrentenansprüche aus dem Ausland benötigt.

Personen, die von einem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder einer ausländischen Betriebsrentenkasse eine Rente beziehen, werden von diesen aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen.

Die betroffenen Rentenempfänger erhalten zu diesem Zweck ein Formular übersandt, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit der amtlichen Bestätigung an den ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder die ausländische Betriebsrentenkasse zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung nehmen die Gemeinden vor.

Voraussetzungen

Rentenempfänger werden von dem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder der ausländischen Betriebsrentenkasse aufgefordert, eine Lebensbescheinigung zu übermitteln.

Fristen

Die Fristen der anfordernden Stelle sind zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn vorhanden: Vordruck des Renten- oder Unfallversicherungsträgers oder der anderen anfordernden Stelle
  • auf Anforderung: gegebenenfalls weitere Unterlagen

Kosten

  • Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei Renten- oder Unfallversicherungsträgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz benötigt wird.
  • Dient die Bescheinigung dem Nachweis für andere Versicherungen (z. B. Betriebsrente) wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-10-23 07:16:42)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung