Leistungsbeschreibung

Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.

Ausführliche Beschreibung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Formulare

Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent

Der Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/gewerbemeldung-druck/index
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/publikationen/pdf/Gewerbeabmeldung.pdf
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal) (Stand: 2026-06-27 05:14:22)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung