Leistungsbeschreibung

Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Kurzbeschreibung

Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

Ausführliche Beschreibung

Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

Voraussetzungen

Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
  • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!

Ergänzende Informationenzum Thema "Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-09-07 06:10:40)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung