Leistungsbeschreibung

Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten

Kurzbeschreibung

Junge Menschen können Angebote der Jungendarbeit in Anspruch nehmen.

Ausführliche Beschreibung

Jungen Menschen werden zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung und
  • Jugendberatung.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-12-14 09:33:16)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung