Leistungsbeschreibung

Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen

Kurzbeschreibung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Ausführliche Beschreibung

Nähere Informationen über die Fahrpläne in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-07-17 13:00:24)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung