Leistungsbeschreibung

Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Kurzbeschreibung

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Ausführliche Beschreibung

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-07-17 12:59:59)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung