Leistungsbeschreibung

Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Kurzbeschreibung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Ausführliche Beschreibung

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Informationenzum Thema "Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung"

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-07-17 13:01:45)

Ergänzende Informationen und weiterführende Links zum Thema "Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung" finden Sie im Verwaltungsservice des BayernPortals

Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung