Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Kurzbeschreibung
Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.
Ausführliche Beschreibung
Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Voraussetzungen
Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Fristen
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Kosten
Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-57
Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung"
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2026-01-30 06:00:30)
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Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
- Telefon: 09227 / 930-21
- Telefax: 09227 / 930-93
- Büro: Rathaus, Zimmer 4 im EG
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