Leistungsbeschreibung

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Kurzbeschreibung

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Ausführliche Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Ergänzende Informationenzum Thema "Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht"

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) (Stand: 2023-03-14 06:57:08)

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