Sprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen

Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Bekanntmachung – Realsteuerhebesätze und Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385, 586)).

Im Haushaltsjahr 2023 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 320 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 320 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.

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Bekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2024 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden

Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 mit Fälligkeit 01.04.2024 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.

Gesonderte Bescheide für 2024 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.

Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:

Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €

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