Aufgrund einer Änderung des Hauptfeststellungszeitpunktes für die Grundsteuer hat der Gutachterausschuss für den Landkreis Kulmbach im Sinne einer bundeseinheitlichen Erhebung die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Flächen sowie einen BRW für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung zum 01.01.2026 festgesetzt. Die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden BRW-Zonen (Bodenrichtwertkarte) ist online im Bayernatlas ersichtlich unter:
Des Weiteren liegen die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Neuenmarkt in der Zeit
vom 30. März 2026 bis 30. April 2026
im Rathaus der Gemeinde Neuenmarkt, Hauptstraße 18, 95339 Neuenmarkt, (Zimmer 2) während der allgemeinen Dienststunden oder nach terminlicher Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist können Auskünfte gem. § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB ausschließlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt abgefragt werden.
Neuenmarkt, 18.03.2026
Gemeinde Neuenmarkt
gez.
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister