Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 mit Fälligkeit 01.04.2024 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.

Gesonderte Bescheide für 2024 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.

Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:

Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €

Hundehalter, die im Besitz eines über vier Monate alten Hundes sind und diesen noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, die Anmeldung bei der Gemeinde Neuenmarkt innerhalb
einer Woche nachzuholen.
Dies gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen.

Neuenmarkt, 17.01.2024

Gemeinde Neuenmarkt

gez.
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister