Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen.
Aus diesem Grund ist jeder betroffene Steuerpflichtige verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz zu melden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat für die korrekte Meldung der Änderungen am Grundbesitz folgenden Flyer zusammengefasst.
Grundsteuer Anzeige von Änderungen – flyer-grundsteuer-in-bayern-anzeige-von-aenderungen.pdf