Öffnungszeiten des Rathauses Neuenmarkt zwischen den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen sowie am 5. Januar 2026
Das Rathaus der Gemeinde Neuenmarkt ist zwischen den Weihnachts- und den Neujahrsfeiertagen mit einer Notbesetzung
am 29.12.2025 und am 30.12.2025,
jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
geöffnet.
Am Montag, den 5. Januar 2026, bleibt das Rathaus geschlossen.
Ab Mittwoch, den 7. Januar 2026, sind wir wieder für Sie da.
Das Wahlamt der Gemeinde Neuenmarkt ist am 29. und 30.12.2025 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am 02.01.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am 05.01.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt!
Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich auf diesem Wege bereits heute ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2026.
Neuenmarkt, den 15. Dezember 2025
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister
Termin der Gemeinderatssitzung im Februar 2026
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
Montag, den 02.02.2026, um 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude),
Hauptstraße 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
weiterlesenBekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl am 08. März 2026
Die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats für die Wahl am 08. März 2026 können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats am 08. März 2026
Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 08. März 2026 können Sie dieser PDF-Datei entnehmen.
Bekanntmachung Wasserrecht; Niedrigwassersituation – Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs
Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den Oberflächengewässern hat sich das Landratsamt Kulmbach dazu entschlossen, die Bevölkerung mittels Bekanntmachung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG) zu informieren.
Die Gemeinde Neuenmarkt verweist daher auf die Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 24.06.2025.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenmarkt für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung
der
Gemeinde Neuenmarkt
(Landkreis Kulmbach)
für das Haushaltsjahr 2025
vom 17.06.2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Haushaltssatzung:
weiterlesenBekanntmachung der Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg
Haushaltssatzung
des
Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg
(Landkreis Kulmbach)
für das Haushaltsjahr 2025
vom 14.04.2025
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt der Mittelschulverband Neuenmarkt-Wirsberg folgende Haushaltssatzung:
weiterlesenSprechstunde zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung – Terminankündigungen
Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.
weiterlesenErgebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025
Die Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 im Landkreis Kulmbach können Sie am Wahltag nach 18.00 Uhr, sobald die ersten Ergebnisse geliefert wurden, unter nachfolgendem Link einsehen:
Bundestagswahlergebnisse aller Kommunen im Landkreis Kulmbach
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte
Durch das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01.11.2015 ergeben sich geänderte Bekanntmachungspflichten zur Übermittlung von Meldedaten und einem entsprechenden Widerspruchsrecht.
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