Haushaltssatzung der Gemeinde Neuenmarkt (Landkreis Kulmbach) für das Haushaltsjahr 2025 vom 17.06.2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Neuenmarkt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           5.390.959,00 €

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                           1.465.500,00 €

ab.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.                                                         

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebs Gemeindewerke Neuenmarkt sind nicht
vorgesehen. 

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke 
Neuenmarkt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                        245 v.H. 

    b) für die Grundstücke (B)                                                                                   185 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                    330 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des
Eigenbetriebs Gemeindewerke Neuenmarkt wird auf 150.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Neuenmarkt, 17.06.2025
Gemeinde Neuenmarkt
gez.
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister

Der Haushaltplan liegt ab Erscheinen dieser Bekanntmachung gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) eine Woche lang im Rathaus der Gemeinde Neuenmarkt, Zimmer 6, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit gemäß § 4 der Bekanntmachungsverordnung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Gemeinde Neuenmarkt, Zimmer 6, zur Einsicht bereit.