Aktuelle Meldungen

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385, 586)).

Im Haushaltsjahr 2023 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 320 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 320 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.

(mehr …)

Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 mit Fälligkeit 01.04.2024 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.

Gesonderte Bescheide für 2024 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.

Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:

Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €

(mehr …)

Die ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland (ILE-FMB), an der die Gemeinde Neuenmarkt beteiligt ist, hat eine interaktive Karte für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet.

Dort können die Bürgerinnen und Bürger die Stärken, Schwächen und Ideen der einzelnen ILE-FMB-Kommunen verorten.

Zur ILE-FMB – WikiMap