Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße „Ludwigschorgast – See“ in der Ortsdurchfahrt Raasen

Die Gemeinde Neuenmarkt führt im Bereich der Ortsdurchfahrt von Raasen Baumfällarbeiten durch. Aus diesem Grund wird es erfordlich, die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Ludwigschorgast und See im Bereich von Raasen, in dem Zeitraum ab Montag den 12.02.2024 bis Freitag den 16.02.2024 für den gesamten Verkehr vollständig zu sperren.

Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Neuenmarkt – Hegnabrunn – See und umgekehrt.

Für die während den Baumfällarbeiten auftretenden unvermeidlichen Verkehrsbehinderungen und Unannehmlichkeiten bittet die Gemeinde Neuenmarkt um Ihr Verständnis. Witterungsbedingt können sich zeitliche Verschiebungen ergeben

Neuenmarkt, den 31.01.2024

Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung – Realsteuerhebesätze und Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385, 586)).

Im Haushaltsjahr 2023 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 320 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 320 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.

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Bekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2024 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden

Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 mit Fälligkeit 01.04.2024 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.

Gesonderte Bescheide für 2024 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.

Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:

Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €

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