Termin der Gemeinderatssitzung im April 2024
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am
Montag, den 08.04.2024, um 19.30 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude),
Hauptstraße 22, 95339 Neuenmarkt,
statt.
weiterlesenTermin der Sitzung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg am 19.03.2024
Die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg findet am Dienstag, dem 19.03.2024, um 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Neuenmarkt (Nebengebäude), Hauptstr. 22, 95339 Neuenmarkt, statt.
weiterlesenInformationsveranstaltung / Runder Tisch zum NATURA 2000-Gebiet „Mainaue und Muschelkalkhänge zwischen Kauerndorf und Trebgast“
Für das NATURA 2000-Gebiet „Mainaue und Muschelkalkhänge zwischen Kauerndorf und Trebgast“ wird im Auftrag der Regierung von Oberfranken ein Managementplan erstellt. Zum Auftakt fand im April 2019 eine erste Informationsveranstaltung in Untersteinach statt.
weiterlesenZustimmungserklärung der Sorgeberechtigten zur Beantragung von Ausweisdokumenten
Bei der Beantragung von Pässen für Minderjährige ist bis zum 18. Lebensjahr die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorgeschrieben.
Die entsprechende Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten zur Beantragung eines Kinderreisepasses, Personalausweises oder Reisepasses können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Altmetallsammlungen im Landkreis Kulmbach
Die Termine für die Altmetallsammlungen im Landkreis Kulmbach können Sie nachfolgenden Links entnehmen:
Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße „Ludwigschorgast – See“ in der Ortsdurchfahrt Raasen
Die Gemeinde Neuenmarkt führt im Bereich der Ortsdurchfahrt von Raasen Baumfällarbeiten durch. Aus diesem Grund wird es erfordlich, die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Ludwigschorgast und See im Bereich von Raasen, in dem Zeitraum ab Montag den 12.02.2024 bis Freitag den 16.02.2024 für den gesamten Verkehr vollständig zu sperren.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Neuenmarkt – Hegnabrunn – See und umgekehrt.
Für die während den Baumfällarbeiten auftretenden unvermeidlichen Verkehrsbehinderungen und Unannehmlichkeiten bittet die Gemeinde Neuenmarkt um Ihr Verständnis. Witterungsbedingt können sich zeitliche Verschiebungen ergeben
Neuenmarkt, den 31.01.2024
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik: „Mikrozensus 2024“
Termine der mobilen Problemmüllsammlungen aus den Haushalten in der Gemeinde Neuenmarkt
- Mittwoch, 24.04.2024, 16.15 Uhr – 16.45 Uhr, Schlömen, Parkplatz gegenüber der Gartenbaufirma an der St 2183 Richtung Trebgast
- Mittwoch, 14.08.2024, 15.00 Uhr – 15.45 Uhr, Hegnabrunn, Dorffestplatz, Königsberger Straße
- Mittwoch, 28.08.2024, 15.00 Uhr – 15.30 Uhr, See, Dorfplatz
Bekanntmachung – Realsteuerhebesätze und Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385, 586)).
Im Haushaltsjahr 2023 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 320 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 320 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
Bekanntmachung – Entrichtung der Hundesteuer für das Jahr 2024 und Anmeldung von bisher nicht erfassten Hunden
Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 mit Fälligkeit 01.04.2024 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.
Gesonderte Bescheide für 2024 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.
Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:
Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €