Aktuelle Meldungen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Schulstraße

ab Mittwoch, den 24.06.2026 bis voraussichtlich Donnerstag, den 25.06.2026

im Bereich ab dem Anwesen Schulstraße Nr. 10 aufgrund von Kanalarbeiten vollständig für den Verkehr gesperrt wird. Wir bitten Sie, diese Maßnahme bei Ihrer Planung entsprechend zu berücksichtigen.

Für die entstehenden Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Gemeinde Neuenmarkt

Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Diakoneo Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer*innen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

(mehr …)

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Neuenmarkt hat noch keine Rechtswirksamkeit erlangt. Während der haushaltslosen Zeit gelten kraft Gesetzes für die Realsteuern die Hebesätze des Vorjahres (Art. 69 Abs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl S. 637)).

Im Haushaltsjahr 2025 waren die Realsteuerhebesätze, wie folgt, festgesetzt:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 245 v. H.
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) 185 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.

(mehr …)

Die Gemeinde Neuenmarkt macht darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2026 mit Fälligkeit 01.04.2026 an die Gemeinde Neuenmarkt zu entrichten ist. Zahlungen wollen bitte unter Angabe der FAD-Nr. an die Gemeinde Neuenmarkt geleistet werden.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt automatischer Bankeinzug.

Gesonderte Bescheide für 2026 werden nicht versandt. Die bisher ergangenen Bescheide haben auch für die Folgejahre Gültigkeit.

Aufgrund der Hundesteuersatzung ergeben sich folgende Steuersätze:

Steuer für den 1. Hund 30,00 €
Steuer für den 2. Hund 60,00 €
Steuer für jeden weiteren Hund 90,00 €
Kampfhund 600,00 €

(mehr …)