Aktuelle Meldungen

Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen.

Aus diesem Grund ist jeder betroffene Steuerpflichtige verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz zu melden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat für die korrekte Meldung der Änderungen am Grundbesitz folgenden Flyer zusammengefasst.

Grundsteuer Anzeige von Änderungen – flyer-grundsteuer-in-bayern-anzeige-von-aenderungen.pdf

Das Rathaus der Gemeinde Neuenmarkt ist zwischen den Weihnachts- und den Neujahrsfeiertagen mit einer Notbesetzung

am 29.12.2025 und am 30.12.2025,
jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

geöffnet.

Am Montag, den 5. Januar 2026, bleibt das Rathaus geschlossen.

Ab Mittwoch, den 7. Januar 2026, sind wir wieder für Sie da.

Das Wahlamt der Gemeinde Neuenmarkt ist am 29. und 30.12.2025 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am 02.01.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am 05.01.2026 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt!

Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich auf diesem Wege bereits heute ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2026.

Neuenmarkt, den 15. Dezember 2025
Alexander Wunderlich
Erster Bürgermeister

Aufgrund der aktuell niedrigen Wasserstände in den Oberflächengewässern hat sich das Landratsamt Kulmbach dazu entschlossen, die Bevölkerung mittels Bekanntmachung über die Rechtslage bezüglich Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 BayWG) und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 WHG) zu informieren.

Die Gemeinde Neuenmarkt verweist daher auf die Bekanntmachung des Landratsamtes Kulmbach vom 24.06.2025.

Haushaltssatzung
des
Mittelschulverbandes Neuenmarkt-Wirsberg
(Landkreis Kulmbach)
für das Haushaltsjahr 2025

vom 14.04.2025

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt der Mittelschulverband Neuenmarkt-Wirsberg folgende Haushaltssatzung:

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Im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit (OBA) sichern die Offenen Hilfen Bayreuth-Kulmbach von Diakoneo die Teilhabe von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen. Die Mitarbeitenden der OBA sind Experten rund um die Themen Teilhabe und Inklusion. Dabei stehen sie Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen, Einrichtungen und deren Personal sowie Vereinen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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